1. Die Beiträge werden nach Bedarf des Vereins auf der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist ab Beginn der Mitgliedschaft im Voraus halbjährlich oder jährlich zu entrichten.
Die Beitragsordnung gestaltet sich wie folgt:
Einzelmitgliedschaft 6 Euro/Monat
Ermäßigte Mitgliedschaft (u.a. Bürgergeld-Empfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende, Renter) 3 Euro/Monat
Familienmitgliedschaft 8 Euro/Monat
Tagesmitgliedschaft im Vereinsheim 3 Euro/Besuch
3. Der Vorstand kann auf Antrag eine Aussetzung des Mitgliedsbeitrages beschließen.
4. Beim Ende einer Mitgliedschaft erlöschen sofort beiderseitig sämtliche Ansprüche (auf Mitgliedsbeiträge und Spenden).
Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 21. April 2012 beschlossen und wurde auf der Mitgliederversammlung am 10.07.2024 geändert.