Ludotheksordnung

Benutzerordnung der Ludothek

1. Allgemeines

1.1 Der Verein betreibt eine eigene Ludothek. Die Ludothek wird vom Ludothekar des Vereins selbstständig geführt.

1.2 Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, Spiele aus der Ludothek zu entleihen. Mit der Entleihe wird diese Benutzerordnung anerkannt.

1.3 Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, beim Ludothekar Vorschläge für Neuanschaffungen einzureichen.

1.4 Der Vorstand entscheidet über Neuanschaffungen. Der Ludothekar unterbreitet dem Vorstand regelmäßig Vorschläge, die auf den Vorschlägen der Mitglieder beruhen sollen.

2. Leihfrist

2.1 Die reguläre Leihfrist beträgt drei Wochen. Wird das Spiel nicht innerhalb der regulären Leihfrist zurückgegeben, verlängert sich die Frist automatisch um eine Woche. Die maximale Leihfrist beträgt sechs Wochen. Nach Rückgabe ist das Spiel für dasselbe Vereinsmitglied für einen Zeitraum von vier Wochen für die Ausleihe gesperrt.

2.2 Für Spiele, deren Erscheinungsdatum weniger als ein Jahr zurück liegt, kann der Ludothekar eine verkürzte maximale Leihfrist festlegen.

2.3 Der Ludothekar kann einzelne, viel genutzte Spiele von der Ausleihe nach seinem Ermessen ausschließen.

2.4 Der Vorstand beschließt auf Vorschlag des Ludothekars eine Liste von Spielen, deren Ausleihe grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die Liste ist den Vereinsmitgliedern in geeigneter Form zugänglich zu machen.

3. Entgelte

Für den Entleiher fällt eine Pauschale zum Ausgleich der Verschleißerscheinungen
an. Die zu entrichtende Pauschale ist abhängig von der in Anspruch genommenen Leihfrist. Die Höhe der Pauschale wird vom Vorstand festgelegt und in der Entgeltordnung bekannt gegeben.

4. Sorgfaltspflicht

Der Entleiher verpflichtet sich, die Spiele sorgfältig zu behandeln, sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren und sie vollständig und geordnet zurückzugeben. Eine Weitergabe der entliehenen Spiele ist untersagt und jeglicher Verlust ist unverzüglich dem Ludothekar zu melden. Treten Beschädigungen an dem entliehenen Material auf, können diese dem Entleiher in Rechnung gestellt werden.

5. Überschreitung der Leihfrist

5.1 Hat der Entleiher das Leihmaterial nach Ablauf der maximalen Leihdauer nicht zurückgegeben, verschickt der Ludothekar eine Mahnung und verständigt den Vorstand. Es kann eine Mahngebühr erhoben werden.

5.2 Hat der Entleiher das Leihmaterial nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zusendung der Mahnung zurückgegeben, wird eine zweite Mahnung per eingeschriebenen Brief mit Rückschein zugestellt. Dabei kann eine zweite Mahngebühr erhoben werden.

5.3 Hat der Entleiher das Leihmaterial nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zusendung der zweiten Mahnung vom Entleiher zurückgegeben, wird es dem Entleiher zuzüglich der Mahngebühren in Rechnung gestellt. Danach erfolgt die Bestreitung des Rechtsweges einschließlich der Pfändung. Der Entleiher hat damit sein Recht auf weitere Nutzung der Bibliothek verwirkt.

5.4 Die Höhe der Mahngebühren wird vom Vorstand festgelegt und in der Entgeltordnung bekannt gegeben.

6. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden vom Ludothekar festgelegt und durch Aushang bekanntgegeben.

 

Entgeltordnung der Ludothek

1. Benutzerentgelte

Für eine Entleihe, die die reguläre Leihfrist nicht überschreitet, wird kein Entgelt erhoben. Das Entgelt für die Entleihe beträgt ab der 4. Woche pro Woche 1,50 €.

2. Versäumnisentgelte

Erste schriftliche Mahnung: 2,00 Euro .

Zweite schriftliche Mahnung: 5,00 Euro .

3. Spielersatz

Bei Verlust oder Beschädigung von Spielen ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert, zzgl. des Beschaffungsaufwandes, zu ersetzen.