(in der Fassung vom 10.07.2024, gültig ab 01.01.2025)
- Die Beiträge werden nach Bedarf des Vereins auf der Mitgliederversammlung festgelegt.
- Der Mitgliedsbeitrag ist ab Beginn der Mitgliedschaft im Voraus halbjährlich oder jährlich zu entrichten, nach Möglichkeit durch Überweisung (Dauerauftrag) auf das Konto des Vereins.
 Die Beitragsordnung gestaltet sich wie folgt:- Einzelmitgliedschaft: 6 Euro / Monat
- Ermäßigte Mitgliedschaft (z.B. für Bürgergeld-Empfänger, Rentner, Schüler,
- Studenten und Auszubildende): 3 Euro / Monat
- Familienmitgliedschaft: 8 Euro / Monat
- Tagesmitgliedschaft im Vereinsheim (Gäste): 3 Euro / Besuch
 
- Der Vorstand kann auf Antrag eine Aussetzung des Mitgliedsbeitrages beschließen.
- Beim Ende einer Mitgliedschaft erlöschen sofort beiderseitig sämtliche Ansprüche (auf Mitgliedsbeiträge und Spenden).
Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 21. April 2012 beschlossen und durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 10.07.2024 geändert.
