Beitragsordnung

1. Die Beiträge werden nach Bedarf des Vereins auf der Mitgliederversammlung festgelegt.

2. Der Mitgliedsbeitrag ist ab Beginn der Mitgliedschaft im Voraus halbjährlich oder jährlich zu entrichten.

Die Beitragsordnung gestaltet sich wie folgt:

Einzelmitgliedschaft 5 Euro/Monat

Ermäßigte Mitgliedschaft (ALG II-Empfänger, Schüler, Studenten und Auszubildende) 2,50 Euro/Monat

Familienmitgliedschaft 7 Euro/Monat

Tagesmitgliedschaft im Vereinsheim 2 Euro/Besuch

3. Der Vorstand kann auf Antrag eine Aussetzung des Mitgliedsbeitrages beschließen.

4. Beim Ende einer Mitgliedschaft erlöschen sofort beiderseitig sämtliche Ansprüche (auf Mitgliedsbeiträge und Spenden).

Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 21. April 2012 beschlossen.